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Unterhalt einfordern - Was tun wenn der Ex-Partner nicht zahlt?

 Recht & Finanzen   |     

In fast der Hälfte aller Fälle leiden Alleinerziehende unter Schwierigkeiten bezüglich der Unterhaltszahlung. Der nicht gezahlte Unterhalt beeinflusst das Familienklima negativ, denn sowohl der alleinerziehende Elternteil, als auch das Kind leiden unter den ausstehenden Zahlungen.

Der Weg zum Jugendamt oder eine Klage vor Gericht ist oftmals der einzige Weg, um die Unterhaltszahlungen einzufordern, denn immer wieder kommt es vor, dass Ex-Partner den Unterhalt für das Kind nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können.

Was verdient mein Ex-Partner? Notfalls vor Gericht Auskunft einklagen

Verdient der Vater oder die Mutter des Kindes zu wenig, ist er nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, denn einem erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten stehen 1160€ als notwendiger Eigenbedarf zu. Bei nicht erwerbstätigen Personen liegt dieser Wert bei 960€. Problematisch dabei ist allerdings, dass es dem alleinerziehenden Elternteil ohne außenstehende Hilfe zumeist nicht gelingt Auskunft über das tatsächliche Einkommen des Ex-Partners zu bekommen um den Unterhalt zu berechnen. Aufgrund dessen muss immer wieder das Jugendamt oder ein Jurist für Familienrecht eingeschaltet werden, denn so kann mithilfe des Antrags für Unterhaltsbeistand der Einkommensnachweis oder mit einer Auskunftsklage vor Gericht Aufschluss über die Einkommenssituation eingefordert werden um den Unterhalt für das Kind zu berechnen.

Unterhalt berechnen. Was steht mir zu?

Nach dem Erlangen des sogenannten Unterhaltstitels kann es im Falle einer weiteren Verweigerung der Zahlung des Unterhalts zu einer Zwangsvollstreckung oder einem kostenintensiven Streit vor Gericht kommen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass ein dynamischer und kein statischer Unterhaltstitel erlangt wird, denn je nach Einkommenssituation und Alter des Kindes, passt sich die zu bezahlende Summe des Unterhalts an. Einen Anhaltspunkt stellt dabei die Düsseldorfer Tabelle dar, welche zeigt, dass sich bei steigendem Alter des Kindes die zu errichtenden Leistungen erhöhen. Im Falle eines dynamischen Unterhaltstitels wird dies automatisch erfasst, im Gegensatz dazu muss bei dem statischen Unterhaltstiel der Titel des Öfteren zeit- und kostenintensiv geändert werden. Denn bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren beträgt die zu errichtende Leistung mindestens 393€ monatlich, für ein 6-11-jähriges Kind kommen auf den Ex-Partner Kosten in Höhe von mindestens 451€ zu. Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren betragen die Unterhaltskosten mindestens 528€ pro Monat und für junge Erwachsene ab 18 Jahren müssen Beträge von 564€ pro Monat errichtet werden.

Unterstützung für Alleinerziehende. Werde aktiv und hole dir Hilfe!

Oft stellen Unwissenheit und mögliche Prozesskosten vor Gericht eine Hürde für die Alleinerziehenden dar, allerdings kann der alleinerziehende Elternteil sich an das Jugendamt wenden, eine Prozesskostenhilfe und einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Bei einem Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat vorläufig einen Teil des Kindesunterhalts und fordert dann diesen vom unterhaltspflichtigen Elternteil ein. Die zum Antrag benötigten Unterlagen finden Alleinerziehende beim Jugendamt vor Ort. Außerdem schließt der Unterhaltvorschuss, welcher vom Staat geleistet wird die Klage vor Gericht nicht aus, den Alleinerziehenden kann es so gelingen die noch fehlende Differenz zwischen dem eigentlichen Kindesunterhalt und dem Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Im Falle eines gerichtlichen Prozesses kann zudem ein Rechtsschutz für Sicherheit und eine Minimierung der Kosten sorgen. Da das Unterhaltsrecht sehr komplex ist, ist eine frühzeitige Beratung auf jeden Fall empfehlenswert, insbesondere wenn sich der Ex-Partner als unkooperativ zeigt, denn Unterhaltsansprüche können verjähren.

Zu beachten dabei ist, allerdings, dass Unterhaltsstreitigkeiten sich nicht negativ auf das Kind auswirken sollten, welches sowieso schon unter der Trennung leidet. An oberster Stelle steht in solchen Fällen immer das Kindeswohl.

Neben den Unterhaltszahlungen gibt es speziell für Alleinerziehende aber noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen oder Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen: Den Entlastungsbetrag, doppelte Krankentage, die Finanzierung einer Mutter-Kind-Kur und vieles mehr. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, schaue dir unbedingt unseren Artikel "Was steht Alleinerziehenden finanziell zu?" an.

Bild: Pixabay

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