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Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag & Steuer‑Tipps für Alleinerziehende

 Recht & Finanzen   |     

Du willst verstehen wie du steuerlich als alleinerziehende Mutter oder Vater ab 2025 profitieren kannst? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Beitrag erkläre ich dir verständlich den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und gebe dir praxisnahe Tipps, wie du deine Steuerlast aktiv senken kannst, ohne dich im Paragraphenwirrwarr zu verlieren. Ich zeige dir, welche Freibeträge dir zustehen, wie du sie beantragen kannst und in welchen Fällen es sich lohnt, aktiv zu werden. Genau deshalb lohnt sich auch ein Blick auf den folgenden Artikel zum Thema Kinderzuschlag, wo ich erkläre wie du ergänzend zu diesen Steuervorteilen zusätzlich Unterstützung bekommst. Lies weiter und erfahre, wie du 2025 mehr Netto vom Brutto behältst – auch mit wenig Einkommen ganz ohne komplizierte Fachsprache.

Kinderfreibetrag verstehen

Ab dem Steuerjahr 2025 steht dir ein Gesamtfreibetrag von 9600 Euro pro Kind zu, bestehend aus 6672 Euro Kinderfreibetrag und 2928 Euro Betreuungs‑ oder Ausbildungsfreibetrag. Während dieses Modell beiden Eltern jeweils die Hälfte zusteht, kannst du als Alleinerziehende:r beispielsweise über eine Freibetragsübertragung den vollen Betrag von 9600 Euro allein nutzen, sofern du auch das Kindergeld erhältst. Die Finanzverwaltung prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder Freibetraglicher Abzug für dich vorteilhafter ist – du musst das nicht selbst berechnen. Dennoch lohnt sich ein bewusster Antrag oder eine Beratung, vor allem wenn der andere Elternteil wenig Einkommen hat oder keinen Unterhalt zahlt, da die Übertragung den Unterschied zwischen 4800 Euro und dem vollen Betrag für dich bedeuten kann. So maximierst du den Vorteil langfristig und behältst mehr Netto vom Einkommen, ganz ohne zusätzliche Belastung.

In der Praxis bedeutet das für dich: Deiner Steuererklärung legst du das Formular Anlage Kind bei und trägst dort dein minderjähriges Kind ein. Wenn du den halben Freibetrag nutzen willst, reicht das aus. Willst du den gesamten Freibetrag in voller Höhe beanspruchen, beantragst du die Übertragung des Anteils des anderen Elternteils auf dich beim Finanzamt, etwa wenn er seinem Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Diese Übertragung muss nicht begründet werden, der Antrag ist meist formlos möglich und wirkt rückwirkend im Besteuerungszeitraum. Wichtig ist, dass du dich mit deiner Steuerklasse und dem Finanzamt austauschst, denn ohne korrekte Eintragung bekommst du automatisch nur den halben Betrag gutgeschrieben und lässt einen echten Steuervorteil ungenutzt.

 

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Wie funktioniert der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wurde geschaffen, um die Mehraufwendungen von alleinerziehenden Eltern steuerlich auszugleichen. Im Jahr 2025 beträgt er 4260 Euro jährlich für ein Kind und steigt um jeweils 240 Euro pro weiterem Kind, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Anders als der Kinderfreibetrag ist dieser Betrag direkt im Lohnsteuerverfahren als Steuerklasse II hinterlegt – du musst ihn also nicht erst über die Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass du alleinstehend bist, ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt und keine weitere erwachsene Person – mit Kindergeldanspruch oder eingetragenem Miteigentümer – zum Haushalt gehört. In solchen Fällen mindert der Entlastungsbetrag sofort dein monatlich zu versteuerndes Einkommen und sorgt für mehr Nettolohn ohne zusätzliches Antragsverfahren.

Der Clou dabei ist: Wenn du dich rechtzeitig vor Jahresende beim Finanzamt vorsteuerklassenwechselst und die Steuerklasse II beantragst, wirkt der Entlastungsbetrag direkt in deiner monatlichen Lohnabrechnung – du profitierst also schon während des Jahres, nicht erst im Steuerbescheid. Auch hier gilt: Für jedes weitere Kind musst du beim Finanzamt die zusätzlichen 240 Euro beantragen, da sie nicht automatisch eingetragen werden. Die Erstattung erfolgt steuerfrei und reduziert effektiv deine monatliche Steuerlast. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – etwa bei Heirat oder Ziehen in einen gemeinsamen Haushalt – entfällt der Anspruch automatisch, und du wirst wieder in Steuerklasse I geführt. Solche Änderungen solltest du dem Finanzamt melden, um Rückforderungen zu vermeiden.

So ergänzt du Freibeträge & Entlastung

Wenn du sowohl den Kinderfreibetrag als auch den Entlastungsbetrag nutzt, ergibt sich für dich ein steuerlich starker Vorteil. Der Kinderfreibetrag wirkt über die Einkommenssteuer, der Entlastungsbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen monatlich. Wenn du zudem Kindergeld beziehst, prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für dich günstiger ist – häufig ist es eine Kombination aus beiden. Eine Abstimmung mit dir lohnt sich besonders, wenn du nur ein geringes Einkommen hast, aber durch Freibetragsübertragung oder Entlastungsbetrag die Lohnsteuer komplett eliminiert wird. Für dich als alleinerziehende Person heißt das: Mehr verfügbare Mittel im Monat und die Entlastung von bürokratischen Hürden, wenn du Steuerklasse II nutzt.

Damit du diesen Zusammenschluss optimal steuerlich einsetzen kannst, ist regelmäßige Prüfung deiner Lohnsteuerbescheinigung wichtig. Gerade bei Einkommensänderungen durch Jobwechsel, Elterngeldbezug oder Umzug kann sich deine individuelle steuerliche Situation verändern. Deine Steuerklasse bleibt solange gültig wie die Bedingungen – sie endet automatisch bei Heirat oder Einzug eines weiteren Erwachsenen in deinen Haushalt. Außerhalb der Steuerklasse sollte der Freibetrag in der Steuererklärung erklärt und die Übertragung beantragt werden. Eine jährliche Kontrolle lohnt sich also, damit du steuerlich auf Kurs bleibst und dein Geldbeutel durch Steuervorteile langfristig entlastet wird.

Praxisnahe Steuer-Tipps für deinen Alltag

Plane deinen Lohnsteuerklassenwechsel früh, idealerweise bis Ende November, damit die Steuerklasse II für das ganze Folgejahr gilt. Auch ein Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags kann Jahre zurückwirken – du kannst das bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Kombiniere das mit dem Entlastungsbetrag und du erzielst oft eine Steuerreduzierung, die dir wertvolle monatliche Liquidität verschafft, insbesondere wenn dein Einkommen schwankt. Nutze kostenlose Steuerrechner online oder Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen falls du unsicher bist. So behältst du deine Freibeträge im Blick und vermeidest, dass du aufgrund einer vergessenen Steuerklasse oder fehlender Dokumente einen echten Vorteil verpasst.

Denk daran: Auch Ausgaben für Kinderbetreuung, Ausbildung oder berufliche Fortbildung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen, etwa über den BEA‑Freitag oder als Sonderausgaben. Halte Belege für Gebühren, Probeseminare oder Lehrgänge bereit – sie senken dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich. Wenn du Sorge hast wegen Unterhalt, Krankheit oder Teilzeit; prüfe jährlich die Kombination aus Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Kindergeld und Werbungskosten. Eine bewährte Strategie ist, am Ende des Jahres ein Gespräch mit dem Finanzamt oder Steuerberater zu führen – so behältst du alles aktuell im Blick und kannst steuerliche Vorteile aktiv in deinen Alltag integrieren.

Fazit: Die Kombination aus Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag kann deine Steuerlast deutlich senken, gerade wenn du als Alleinerziehende:r wenig Einkommen hast. Nutze rechtzeitig die Steuerklasse II, prüfe Freibetragsübertragungen und dokumentiere Kinderbetreuungskosten sorgfältig – so sicherst du dir mehr Netto im Monat und echte finanzielle Entlastung.

Quellen:

Familienportal – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
BMFSFJ – Freibeträge für Kinder 2025

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